Wir klären gemeinsam, welche Leistungen Sie brauchen.
Wiedergabegeschwindigkeit:
Die Fachstelle Bedarfsabklärungen begleitet Menschen mit Behinderung in den Kantonen Luzern, Zug und Thurgau. Sie prüft eingereichte Unterstützungspläne und führt Gespräche durch. Dabei steht die individuelle Lebenssituation im Zentrum. Das Ziel ist es, den Unterstützungsbedarf verständlich und nachvollziehbar festzuhalten.
Die Fachstelle arbeitet unabhängig von Anbietern und Behörden. Der Abklärungsbericht dient dem Kanton als Entscheidungsgrundlage.
Die Abklärung folgt einem klaren Prozess: Menschen mit Behinderung füllen den Unterstützungsplan aus, oft mit Hilfe von Beratungsstellen oder vertrauten Personen. In einem persönlichen Gespräch wird geklärt, welche Unterstützung im Alltag nötig ist. Die Einschätzung erfolgt transparent, ressourcenorientiert und im Dialog.
Die Abklärungen schaffen die Grundlage, um Leistungen zu erhalten, die den individuellen Bedürfnissen und Lebenszielen entsprechen – sei es im Wohnen, im Alltag, in der Freizeit oder in der Gesundheit. Das stärkt die Selbstbestimmung, fördert die Wahlfreiheit und eröffnet mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Bleiben Sie informiert über Neuigkeiten, Entwicklungen und Themen rund um die Fachstelle Bedarfsabklärung.
Die Zuger Medien haben in ihrer aktuellen Berichterstattung die neue Fachstelle für Bedarfsabklärung thematisiert – und damit auch unseren Auftrag, im Kanton Zug unabhängige Bedarfsabklärungen durchzuführen. Wir freuen uns sehr...
Am Donnerstag, 26. März, findet eine erste Anwender:innen Schulung der Fachstelle Bedarfsabklärung (fabea) im Kanton...
Seit Januar 2026 wird unser Team durch Frau Sarah Blesi und Frau Chiara Molinari verstärkt...
Am Donnerstag, 15. Januar 2026, findet die erste Informationsveranstaltung der Fachstelle Bedarfsabklärung (fabea) im Kanton...