Schritt für Schritt zur passenden Unterstützung

So läuft die Bedarfsabklärung ab

In sechs Schritten zur richtigen Unterstützung

Die Bedarfsabklärung hilft dabei festzustellen, welche Unterstützung im Alltag für Menschen mit Behinderung notwendig ist. Auf Basis des ausgefüllten Unterstützungsplans erfolgt eine unabhängige, fachlich fundierte Einschätzung durch die Fachstelle Bedarfsabklärungen. In einem persönlichen Gespräch wird der konkrete Bedarf gemeinsam besprochen. Die neutrale Einschätzung dient dem Kanton als Grundlage für den Entscheid über eine mögliche Kostengutsprache.

Die Suche nach passenden Leistungsanbietern erfolgt anschliessend eigenverantwortlich – die Fachstelle bleibt dabei bewusst neutral.

Ablauf der Bedarfsabklärung

Vor dem Start ist zu klären, ob eine Anspruchsberechtigung besteht. Wenn dies zutrifft, steht der Unterstützungsplan zum Download und Ausfüllen bereit:

Für den Kanton Zug: im Bereich Downloads

Für den Kanton Luzern: im Bereich Downloads

 

Beim Ausfüllen können Sie sich von einer Beratungsstelle oder von vertrauten Personen unterstützen lassen. Der ausgefüllte Unterstützungsplan wird anschliessend zusammen mit weiteren Unterlagen – etwa IV‑Verfügungen, Arztberichten oder bestehenden Kostengutsprachen beziehungsweise Kostenübernahmegarantien – an die Fachstelle geschickt.

Die Fachstelle Bedarfsabklärung prüft den eingereichten Unterstützungsplan auf Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit. Wenn der Inhalt ausreicht, nimmt eine Abklärungsfachperson Kontakt auf, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.

Das Gespräch findet in der Regel in der gewohnten Umgebung der betroffenen Person statt. Auf Wunsch können Vertrauenspersonen oder rechtliche Vertretungen teilnehmen. Das Gespräch dauert rund eine Stunde und dient dazu, die Lebenssituation, Wünsche und den benötigten Unterstützungsbedarf zu klären.

Innerhalb von zwei Wochen erstellt die Fachstelle einen Kurzbericht. Dieser beschreibt die aktuelle Situation, benennt den Unterstützungsbedarf und enthält fachliche Empfehlungen – zum Beispiel zur Anzahl Stunden für Assistenz- oder Fachleistungen.

Die Fachstelle Bedarfsabklärung übermittelt den Bericht an den zuständigen Kanton. Dieser prüft den Inhalt und entscheidet über die Leistungen. Der Entscheid wird der gesuchstellenden Person schriftlich mitgeteilt. Gegen den Entscheid kann innerhalb von 30 Tagen Beschwerde eingereicht werden. Beratungsstellen können dabei unterstützen.

Nach der Bewilligung können die zugesprochenen Leistungen genutzt werden. Menschen mit Behinderung können entweder selbst einen anerkannten Leistungsanbieter für Fachleistungen wählen oder Assistenzpersonen anstellen. Alternativ kann eine Beratungsstelle unterstützen – etwa bei der Auswahl oder beim Kontakt mit geeigneten Dienstleistern. Auf Wunsch kann auch die gesamte Koordination durch eine Beratungsstelle übernommen werden. Verändert sich der Unterstützungsbedarf, kann ein neuer Unterstützungsplan eingereicht werden. In diesem Fall erfolgt eine Folgeabklärung.

Hier geht es zu den kantonsspezifischen Informationen und Unterlagen: