Fachstelle Thurgau

Bedarfsabklärungen im Kanton Thurgau

Im Kanton Thurgau können Menschen mit Behinderung, die derzeit ein begleitetes Wohnangebot nutzen, in Rücksprache mit dem Sozialamt an einer Bedarfsabklärung teilnehmen. Ziel ist es, den individuellen Unterstützungsbedarf im Alltag zu erfassen und zu klären.

  1. Dazu wird ein Unterstützungsplan ausgefüllt. Dieser kann direkt beim Sozialamt des Kantons Thurgau (SOA) bezogen werden.
  2. Der ausgefüllte Unterstützungsplan wird anschliessend der Fachstelle Bedarfsabklärung zugestellt.
  3. Die Fachstelle prüft den Unterstützungsbedarf und führt dazu ein persönliches Gespräch mit der antragstellenden Person.
  4. Nach Abschluss der Abklärung erhält das Sozialamt einen Bericht und entscheidet auf dieser Grundlage über eine mögliche Kostenübernahme.

Möglichkeiten der Übermittlung

  • postalisch an:
    Fachstelle Bedarfsabklärung (fabea)
    Pfisternweg 11
    6340 Baar
  • per E-Mail: thurgau@fabea.ch
  • über das Upload-Formular:
 
Drag & Drop Files, Choose Files to Upload Du kannst bis zu 10 Dateien hochladen.