Die Zuger Medien haben in ihrer aktuellen Berichterstattung die neue Fachstelle für Bedarfsabklärung thematisiert – und damit auch unseren Auftrag, im Kanton Zug unabhängige Bedarfsabklärungen durchzuführen. Wir freuen uns sehr darüber, dass diese wichtige Entwicklung nun öffentlich aufgegriffen wird.
Wie die offizielle Medienmitteilung des Kantons Zug beschreibt, werden die Bedarfsabklärungen für stationäre Leistungen ab 2026 erstmals durch eine unabhängige Stelle – unsere Fachstelle fabea der sensiQoL AG – durchgeführt. Wir befinden uns derzeit mitten im Aufbau und arbeiten intensiv daran, die neuen Abläufe und Prozesse gemeinsam mit allen Beteiligten zu etablieren. Umso schöner ist es, dass der öffentliche Fokus nun auf diese Weiterentwicklung fällt.
Die Berichterstattung zeigt, dass der Kanton Zug auf eine unabhängige, personenzentrierte Bedarfsabklärung setzt – und wir dürfen diesen wichtigen Schritt begleiten. Damit leisten wir einen Beitrag zu einer Entwicklung, die uns seit jeher am Herzen liegt: mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung.
Wir danken dem Kanton Zug für das Vertrauen und freuen uns auf die bevorstehende Zusammenarbeit – im Dienst einer Zukunft, in der Menschen mit Behinderung ihre Lebenswege noch selbstbestimmter gestalten können.
Link zur Medienmitteilung des Kantons Zug:
https://zg.ch/news/news~_2026_2_unabhaengige-bedarfsabklaerung-staerkt-selbstbestimmung-von-menschen-mit-behinderung~.html
Link zum Artikel in der Zuger Zeitung:
https://www.zugerzeitung.ch/zentralschweiz/zug/behindertengesetz-zug-klaert-bedarf-fuer-stationaere-leistungen-neu-ab-ld.4117315